Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 28.06.2023 – Newsletter

Themen: Verlängerung WEG-Bahnradweg, Baumschutzverordnung / Antrag der BbV, Nachtragshaushaltssatzung 2023

 

Verlängerung WEG-Bahnradweg

Eigentlich wäre es eine Formsache gewesen. Im Oktober 2021 wurde bereits die Planung zur Verlängerung des WEG-Bahnradweges nach Kleinglattbach und Enzweihingen vorgestellt und vom Gemeinderat für den Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm „Stadt und Land“ zugrunde gelegt. Die Zusage über die Aufnahme in das Programm wurde vom damaligen OB Maisch im Mai 2022 bekanntgegeben. Damit bestand die Aussicht auf bis zu 90 Prozent Förderung. Der konkrete Förderantrag musste bis spätestens Mai 2023 gestellt werden, was von der Verwaltung auch vorab, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates, gemacht wurde. Allerdings wurde im Bereich Enzweihingen von der ursprünglichen Planung erheblich abgewichen. Der geplante Steg zur sicheren Querung der B10 vor der Enzbrücke wurde ebenso gestrichen wie der überwiegende Teil der Verlängerung nach Enzweihingen. Das geplante Ende Richtung Enzweihingen ist jetzt im Bereich der Straßenmeisterei. Matthias Siehler erläuterte für die Freien Wähler, aber auch als Ortsvorsteher von Enzweihingen, die große Enttäuschung der Enzweihinger. Mit der ursprünglichen Planung hätte endlich eine Situation geschaffen werden können, die verkehrssicher und hoch attraktiv gewesen sei. Wenn jetzt wegen der unsicheren Rechtslage der geplanten B10 Umfahrung Enzweihingen wieder warten müsste, sei der Frust einfach groß. Nach 50 Jahren Planung zur Entlastung der B10 Ortsdurchfahrt gehe man nicht davon aus, dass noch irgendetwas komme. Auch wenn das Gericht eine Tunnelvariante vorschreibe, würde es gegen diese Belastung des Ortes erheblichen Widerstand geben, so dass auf Jahre nichts passieren würde. Deshalb solle sich die Verwaltung beim RP weiter für die ursprüngliche Planung mit Steg einsetzen. Dies wurde in einem Ergänzungspunkt auch so beschlossen.

 

Baumschutzverordnung, Antrag der BbV

Wieder so ein Antrag, der die Verwaltung ohne große Wirkung beschäftigen würde. Das Fällen von Bäumen auf privaten Flächen, z.B. wegen einer Baumaßnahme, sollte durch Genehmigungspflichten erschwert werden. Dass Bäume im Siedlungsbereich wichtige Funktionen erfüllen ist unbestritten, auch wir Freien Wähler unterstützen eine begrünte Stadt. Dafür aber zu versuchen, in Eigentumsrechte einzugreifen, ist für uns Freie Wähler der falsche Weg. Armin Nonnenmacher gab zu bedenken, dass so eine Verordnung wie eine Teilenteignung wahrgenommen würde. Die Wirkung sei schlecht für die Verwaltung, für die Bürger und am Ende auch für die Bäume, deren Fällung mit so einer Verordnung nicht verhindert werden könne.

 

Nachtragshaushaltssatzung 2023

Im Nachtragshaushalt werden die Rahmenzahlen der Einnahmeseite aktualisiert sowie beschlossene Einzelprojekte in den Plan aufgenommen. Die Finanzlage der Stadt ist nach wie vor angespannt, starke Tariferhöhungen, Kosten für Flüchtlingsunterbringung, Steigerung der Baukosten usw. stehen eher schwach steigenden Einnahmen gegenüber. Trotzdem plädierte Armin Nonnenmacher im Namen der Freien Wähler dafür, nicht alles zu negativ zu sehen. Im Durchschnitt der vergangenen 10 Jahre hätte die Stadt jährlich ca. 15 Millionen in Infrastruktur investiert und dabei noch erheblich Schulden reduziert. Wenn jetzt für anstehende größerer Projekte Kredite notwendig seien, müsse damit verantwortlich umgegangen werden. Insgesamt sehe er die Stadt weiter handlungsfähig, wenn auch die Notwendigkeit der Priorisierung vor allem im Blick auf den Haushalt 2024 gegeben sei.

Termine