Aktuelles aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2020 – Newsletter

Aktuelles aus dem Gemeinderat

Sitzung des Gemeinderates am 21. Oktober 2020

Freie Wähler Vaihingen/Enz


IBA 27 StadtRegion Stuttgart in Vaihingen an der Enz

Dieses Thema gehört derzeit zu den spannenden kommunalpolitischen Diskussionen. In Anlehnung an die Internationale Bauausstellung von 1927, als die Weißenhofsiedlung, die bis heute in der Architektur internationale Beachtung findet,  auf dem Stuttgarter Killesberg entstand, soll 2027, also genau 100 Jahre danach, wieder eine internationale Bauausstellung durchgeführt werden.

Aber im Gegensatz zu damals, als 17 Architekten 21 kühne Bauprojekte gestalteten, geht die Zielsetzung der IBA 27 weiter. Im Zentrum steht die Frage: Wie leben, wohnen und arbeiten wir im digitalen und globalen Zeitalter?

Das soll an verschiedenen innovativen städtebaulichen Projekten im gesamten Raum der Region Stuttgart dargestellt werden. Zur Diskussion stand die Frage, ob sich die Stadt Vaihingen an der Enz mit einem eigenen Projektbeitrag beteiligen soll?

In Kleinglattbach ist im Flächennutzungsplan eine Fläche von ca. 20 Hektar für künftige bauliche Entwicklungen mit dem Schwerpunkt Wohnen vorgesehen. Ein Grundstückseigentümer mit ca. 13 Hektar würde darauf gerne ein IBA Projekt realisieren. Kommunalpolitisch stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ein derart großes Entwicklungsgebiet auf andere potenzielle Entwicklungen haben würde. Zum Beispiel für die für die bereits beschlossene Entwicklung am Wolfsberg oder auch auf die Entwicklungen in anderen Teilorten.

Grundsätzlich stehen wir als Freie Wähler hinter dem Grundsatz, dass Innenentwicklung vor Flächeninanspruchnahme im Außenbereich stehen muss. Deshalb sind wir beim Thema IBA eher zurückhaltend. Stadtentwicklung muss sich aus dem örtlichen Bedarf ergeben und sollte sich nicht von wenig reflektierten Fantasien blenden lassen. Da Grundsätze der Stadtentwicklung aktuell mit einer breiten Bürgerbeteiligung beim Leitbildprozess diskutiert werden, ging es bei diesem Tagesordnungspunkt um einen weiteren  Bereich  der Bürgerbeteiligung.  Das Thema IBA müsste mit dem Leitbildprozess verknüpft werden. Eberhard Zucker erklärte für die Freien Wähler, dass letztendlich der Gemeinderat diese Entscheidung zu treffen und zu verantworten habe. Dem vorgeschlagenen Prozess der offenen Bürgerbeteiligung, bei der es keine Vorfestlegungen geben dürfe, weder zum Standort noch ob eine Bewerbung in Frage kommt, sagte er die Unterstützung der Freien Wähler zu. Er forderte, dass auch die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt transparent dargestellt werden müssten und gab zu bedenken, dass zwei Jahre nach der IBA 27 in Vaihingen die Gartenschau stattfindet und diese nicht unter einer IBA leiden dürfe.

 

Anpassung Elterngebühren für Kindertageseinrichtungen

Auch dieses Thema reizt grundsätzlichen zu politischen Statements, Diskussionen und Anträgen. Die Fraktion der Grünen sowie der Stadtrat der Linkspartei,  Peter Schimke, haben Anträge gestellt, welche zu Lasten der städtischen Finanzen gehen würden.

Dabei wurden Argumente wie Entlastung für Familien oder eine höhere Gerechtigkeit angeführt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenanpassung von 1,9 Prozent beruht auf einem Vorschlag der kommunalen Landesverbände und der Kirchen. Matthias Siehler bewertete für die Freien Wähler den Vorschlag der Verwaltung, der einen über Jahre ausgehandelten Konsens darstelle, als angemessen. Bei den Kosten für die unter 3-jährigen trage der Steuerzahler trotz Elterngebühren je Platz rund 1000 Euro/Monat. Eltern, die ihre Kinder in diesem Zeitraum selbst betreuen, würden auf Erwerbseinkommen verzichten. Allein Überlegungen der Fairness und der Gerechtigkeit sprächen für das vorhandene System, bei dem für unter 3-jährige deutlich höhere Gebühren veranschlagt werden.

 

Nachtragssatzung Haushaltsjahr 2020

Das gehört schon zur jährlichen Routine. Im Sommer des laufenden Haushaltsjahres werden  in einer Nachtragssatzung die Veränderungen gegenüber der Haushaltssatzung vom Dezember des Vorjahres beschlossen. Dabei werden aktuelle Beschlüsse wie zum Beispiel für zusätzliche Investitionen, Stellen usw. berücksichtigt. Auch wird die fortgeschriebene Steuerschätzung mit einbezogen. Im Corona Jahr ist vor allem die Einnahmeseite schwierig einzuschätzen. Deshalb konnte der Nachtrag 2020 erst jetzt im Oktober vorgelegt und beschlossen werden. Zum Ausgleich für entstehende Einnahmeausfällen stehen die Corona Hilfspakete zur Verfügung.

Insgesamt kann im Nachtrag 2020 das durch hohe Investitionen (Sporthalle usw.) angenommene Defizit von ca. 1,8 Millionen € auf ca. 900.000 € reduziert werden.

Äußerst schwierig gestalteten sich die Perspektiven für die nächsten Jahre. Armin Nonnenmacher fragte nach der Berechnungsmethode für die veranschlagten 2,5 Mio. Zuwendungen aus dem Corona Hilfspaket als Ausgleich für wegfallende Gewerbesteuereinnahmen. Von der Verwaltung wurde erklärt, dass die insgesamt 1,88 Milliarden vom Bund auf alle Kommunen in Deutschland, entsprechend einem Schlüssel der bisherigen Gewerbesteuereinnahmen aus den Jahren 2017-19 aufgeteilt worden seien, unabhängig von den tatsächlichen Steuerausfällen.

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